Reinhold Noe
Ihr professioneller Glücksbringer !

Weitere Informationen

Im Folgenden haben wir einige wichtige Informationen zu aktuellen Themen für Sie zusammengestellt. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns direkt an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Gerne können Sie dafür auch unser Kontaktformular benutzen.

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Energieeinsparungsverordnung (EnEV) gültig bis 31.10.2020

Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) basiert auf dem Kyoto Protokoll von 1997 und dem damit verbundenen Ziel der deutschen Bundesregierung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Sie ist 2002 in Kraft getreten und sieht zahlreiche Regelungen und Gesetze für den Bau von Neubauten und die energetische Sanierung von Altbauten vor. Vor allem für Bauherren und geplante Sanierungen ist die EnEV ein wichtiges Regelwerk - wir helfen Ihnen gerne, kompetent damit zu arbeiten. Sprechen Sie uns einfach an.


Gebäudeenergiegesetz (GEG) gültig ab 01.11.2020

Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem modernen Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht verschärft. Weitere Steigerungen der Bau- und Wohnkosten sollen vermieden werden.

Mängelfeststellung

Mängel an teils veralteten Heizungs- und Lüftungsanlagen, Wasser- und Gasleitungen, der Bausubstanz oder Schornsteinen sind keine Seltenheit. Oft werden sie aber in ihren Auswirkungen nicht ausreichend wahrgenommen oder erst gar nicht entdeckt. Dies kann zum Teil kostspielige und gesundheitsbeeinträchtigende Folgen haben - deswegen stehen wir als Schornsteinfeger direkt an Ihrer Seite. Wir erkennen Mängel schnell und wissen diese richtig einzuschätzen. So sind wir in der Lage, Sie professionell und zuverlässig zu beraten.

Artikel 5 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) besagt, dass von Schornsteinfegern bestätigte Mängel unverzüglich behoben und den Behörden gemeldet werden müssen. Deswegen werden wir, sofern bei unseren Kunden Mängel festzustellen sind, schnellstmöglich mit Ihnen zusammen eine Lösung und Möglichkeit finden, diese Mängel zu beheben.

Falls Sie selbst einen Mangel bemerken, zögern Sie nicht uns umgehend zu kontaktieren, da Mängel an Feuerungsanlagen und Kaminen oft gefährliche Auswirkungen haben können.


Dohlennester

Dohlen sind europäische Singvögel und die kleinsten Vertreter der Familie der Krähen- und Rabenvögel. Sie tragen ein grau-schwarzes Gefieder, besitzen einen stämmigen Schnabel und auffallend blaue Augen. Darüber hinaus bauen Dohlen ihre Nester gerne in Hohlräumen - Kamine und Schornsteine bieten sich für diese kleinen Singvögel oft als geeignete Nistplätze an.

Dies kann jedoch schnell zur Gefahr werden, da Dohlen den Schornstein durch den eigenen Nestbau geradezu verschließen und verstopfen können. Dohlennester können bis zu einem Meter hoch werden und sind durch die akribische Bauweise des Vogels oft sehr dicht. Auch weil die Dohle sehr schnell arbeitet (sie braucht für ein Nest oft nicht länger als eine Woche) wurde schon so mancher Kaminbesitzer durch nichtabgeleitete Abgase und Kaminverstopfungen gefährlich überrascht.

Sollten Sie also bemerken, dass Dohlen sich in Ihrem Schornstein niedergelassen haben oder über Ihrem Dach kreisen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir entfernen den Nistplatz sorgfältig und möglichst ohne den Vogel oder schon geschlüpfte Jungtiere zu gefährden, und bringen auf Ihren Wunsch vorsorglich ein Dohlenschutzgitter an.


Schornsteinbrände

Durch unvollständige Verbrennungen können in Schornsteinen gefährliche Rußablagerungen entstehen, die sich bei zu großer Hitze oder Funkenflug entzünden und verheerende Auswirkungen haben können. Schornsteinbrände sind oft nur kompliziert zu löschen, da Wasser sich sofort in Wasserdampf verwandeln und einen enormen Druck auslösen würde und so als Löschmittel unbrauchbar wird.

Vorsorge ist hier die beste Strategie zur Vermeidung solcher Brände: Heizen Sie nur mit geeignetem und trockenem Holz, sorgen Sie für eine ausreichende Luftzufuhr und lassen Sie Ihren Schornstein regelmäßig von Ihrem Schornsteinfeger reinigen. In der Galerie sehen Sie einige Beispiele, welche Art von Ablagerungen gefährliche Schornsteinbrände verursachen können.


Glücksbringer

Nach einem allgemeinen deutschen Volksglaube bringen Schornsteinfeger - und hier vor allem das Berühren ihrer goldenen Jackenknöpfe - Glück. Nicht nur deswegen werden kleine Schornsteinfegerfiguren besonders gerne an Silvester und Neujahr verschenkt, um für das neue Jahr Glück zu wünschen.

Woher dieser Glaube genau kommt, ist bis heute ungeklärt, jedoch war der Schornsteinfeger seit dem Beginn seiner Arbeit einer der bedeutendsten und wichtigsten Handwerker: Er sorgte durch die Reinigung des Kamins und das Entfernen von Ruß für Sauberkeit, für die Möglichkeit zur Nahrungszubereitung und wohlige Wärme. War der Kamin defekt oder verstopft, konnte das noch bis vor einigen Jahrzehnten zu Rauchvergiftungen, Hunger, Frieren und gefährlichen Bränden führen. Zusätzlich nahm man an, dass der immer schwarz gekleidete „Rauchfangkehrer“ gute Verbindungen zum Teufel hatte und so die Macht besaß, andere bösartige Geister und Unglücksbringer zu vertreiben.

Diese Verbindungen zur dämonischen Unterwelt können wir heute nicht mehr bestätigen, trotzdem bemühen wir uns immer, unseren Kunden neben einer effizienten Energieberatung, moderner Brandschutztechnik und einer Kaminreinigung auch ein kleines bisschen Glück zu bringen.



 
 
 
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